Impressum:
RUHRCAMPING
Inhaber:
Simone Bauer
In der Lake 76
45279 Essen
Steuernummer 112/5016/1813
mail: info@ruhrcamping.de
Telefonnummer: 0178 156 3910 ( E Plus )
Verantwortlich für die Seiten
Simone Bauer
Abmahnungen:
Im
Falle von Verstößen gegen geltendes Recht, im Bezug auf unsere Seite,
die wir mit bestem Gewissen erstellt haben, bitten wir Sie uns bereits
im Vorfeld zu kontaktieren, um einen Rechtsstreit und dadurch anfallende
Kosten zu vermeiden.
Anwaltliche Abmahnungen und / oder Unterlassungserklärungen mit einhergehender Kostennote werden
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme im Sinne der
Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und mit einer
negativen Feststellungsklage beantwortet.
Haftungsbeschränkung
Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt.
Trotzdem können wir für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der
enthaltenen Informationen nicht garantieren. Wir schließen jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser
Website entstehen, aus.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I.
Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung
von
Bauwagen, Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplätzen des Campingplatzes.
sowie
für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und
Lieferungen
des
Campingplatzes.
2.
Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn
dies
ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
3.Melden
Sie sich bitte bei Ankunft telefonisch an, auch wenn Sie den Platz
nur für kurze Zeit als Besucher betreten.
4.Das
Campen für Jugendliche unter 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigten
ist nicht gestattet.
5.Für Jugendliche von 16 - 18 Jahre müssen die
Erziehungsberechtigten vor Ort ihr Einverständnis erklären.
6.Das
Abstellen von PKWs ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen
oder Standplätzen gestattet. Für alle Bereiche des Campingplatzes
gilt bei Verstoß, die Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters
abgeschleppt. Für dafür eventuell auftretende Schäden übernimmt
der Campingplatz keine Haftung.
7.Es
ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standflächen
einzufrieden. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke,
Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet wird. Sämtliches
Eigentum des Vertragsgebers darf nur mit seiner Zustimmung verändert
werden.
8.Wir
bitten Sie, die sanitären Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die
Sanitärgebäude. Für Abfälle aller Art sind die Abfallbehälter
der richtige Platz.
9.Nehmen
Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie Lärm. Die
Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet 06.00 Uhr. Während dieser
Zeiten ist Fahrverbot auf dem Gelände des Campingplatzes.
10.
Jeder Besucher der Anlage ist verpflichtet auf Verlangen des
Campingplatzpersonals seine gültige Erlaubnis vorzuzeigen. Die
Campingplatzleitung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, das
heißt, sie kann die Aufnahme verweigern oder Gäste des Platzes
verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste erforderlich ist.
11.Ballspiele
und Lagerfeuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
12.
Den Müll entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Mülltonnen.
13.
Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu halten.
II.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1.
Angebote des Campingplatzes sind stets freibleibend. Der Vertrag
kommt durch die Annahme
des
Campingplatzes zustande. Dem Campingplatzes steht es frei, die
Buchung schriftlich zu bestätigen.
2.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Bauwagen, Zelt-,
Wohnwagen- und Wohnmobilplätzen
und
Flächen zu, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen
ist
grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen
schriftlichen
Zustimmung
des Campingplatzes.
3.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Bauwagen oder Stellplätze.
Soweit
nichts anderes vereinbart ist, sind Bauwagen und Stellplätze am
Anreisetag ab 15:00
Uhr
in Anspruch zu nehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch
auf frühere
Bereitstellung.
Am
vereinbarten Abreisetag sind die Bauwagen und Stellplätze dem
Campingplatz spätestens um 11:00
Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Campingplatz
aufgrund
der verspäteten Räumung des Bauwagens/Stellplatz für dessen
vertragsüberschreitende
Nutzung
bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreis in Rechnung
stellen,
ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch
nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Campingplatz
kein oder
ein
wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
III.
Preise, Zahlung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder
Veranstaltung sowie
weitere
von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise
des Campingplatz zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste
Leistungen
und Auslagen des Campingplatz an Dritte.
2.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate und
erhöht
sich der vom Campingplatz allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis
oder
die gesetzlichen Steuern, so kann der Campingplatz den vereinbarten
Preis
angemessen,
höchstens jedoch um 10% anheben.
3.
Die Abrechnung erfolgt in Euro.
4.
Der Campingplatz ist berechtigt, jederzeit eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen.
Sofern
die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht
abweichend
schriftlich vereinbart sind.
5.
An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist
hinsichtlich sämtlicher
Forderungen,
die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit
der
Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
6
Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt
werden gegenüber
dem
Campingplatz mitzuteilen.
7.
Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw.
spätestens mit
Ende
der Dienstleistung dem Campingplatz entsprechend bekannt zu geben.
IV.
Rücktritt des Campingplatz
1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom
Campingplatz gesetzten
angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist der Campingplatz zum Rücktritt vom
Vertrag
berechtigt.
2.
Ferner ist der Campingplatz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag
zurückzutreten,
beispielsweise falls
-
höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung
des
Vertrages unmöglich machen,
-
Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder
falscher Angabe
wesentlicher
Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
oder
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das
Ansehen
des Campingplatzes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem
Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Campingplatzes zuzurechnen ist oder
-
ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
3.
Der Campingplatz hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis
zu setzen.
4.
Bei berechtigtem Rücktritt des Campingplatzes entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.
V.
Stornierung durch den Kunden
1.
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2.
Im Beherbergungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden
folgendes:
Bei
einer Stornierung hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises pro
Bauwagen/Stellplatz
und
gebuchter Nacht zu zahlen.
3.
Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine
Veränderung
des
Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
4.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, des
Campingplatzes der eines
höheren
Schadens vorbehalten.
VI.
Haftung des Campingplatz
1.
Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden
ausge
schlossen,
es sei denn, dem Campingplatz ist Vorsatz vorzuwerfen oder er muss
für eigene
grobe
Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen
Vertreter oder
leitenden
Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen
oder
der
Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung
vertragswesentlicher
Pflichten.
Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher
Fahrläs
sigkeit
der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren
Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
VII.
Haftung des Kunden
1.
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die
durch ihn selbst,
seine
Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -
besucher,
Mitarbeiter
oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den
gesetzlichen
Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige
Haftpflichtfälle
ausreichend
zu versichern.
VIII.
Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser
Schriftformklausel,
müssen
schriftlich erfolgen.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Essen.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten ist im
kaufmännischen
Verkehr der Sitz des Campingplatzes. Hat der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand
im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Campingplatzes.
4.
Es gilt Deutsches Recht.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam
oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen
nicht
berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen
Vorschriften.