Impressum:
RUHRCAMPING
Inhaber:
Simone Bauer
In der Lake 76
45279 Essen
Steuernummer 112/5016/1813
mail: info@ruhrcamping.de
Telefonnummer: 0178 156 3910 ( E Plus )
Verantwortlich für die Seiten
Simone Bauer
Abmahnungen:
Im Falle von Verstößen gegen geltendes Recht, im Bezug auf unsere Seite, die wir mit bestem Gewissen erstellt haben, bitten wir Sie uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren, um einen Rechtsstreit und dadurch anfallende Kosten zu vermeiden.
Anwaltliche Abmahnungen und / oder Unterlassungserklärungen mit einhergehender Kostennote werden ohne vorhergehende Kontaktaufnahme im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.
Haftungsbeschränkung
Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt.
Trotzdem können wir für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der
enthaltenen Informationen nicht garantieren. Wir schließen jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser
Website entstehen, aus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Bauwagen, Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplätzen des Campingplatzes.
sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen
des Campingplatzes.
2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.Melden Sie sich bitte bei Ankunft telefonisch an, auch wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten.
4.Das Campen für Jugendliche unter 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet.
5.Für Jugendliche von 16 - 18 Jahre müssen die Erziehungsberechtigten vor Ort ihr Einverständnis erklären.
6.Das Abstellen von PKWs ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen oder Standplätzen gestattet. Für alle Bereiche des Campingplatzes gilt bei Verstoß, die Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt. Für dafür eventuell auftretende Schäden übernimmt der Campingplatz keine Haftung.
7.Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standflächen einzufrieden. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet wird. Sämtliches Eigentum des Vertragsgebers darf nur mit seiner Zustimmung verändert werden.
8.Wir bitten Sie, die sanitären Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitärgebäude. Für Abfälle aller Art sind die Abfallbehälter der richtige Platz.
9.Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie Lärm. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet 06.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist Fahrverbot auf dem Gelände des Campingplatzes.
10. Jeder Besucher der Anlage ist verpflichtet auf Verlangen des Campingplatzpersonals seine gültige Erlaubnis vorzuzeigen. Die Campingplatzleitung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, das heißt, sie kann die Aufnahme verweigern oder Gäste des Platzes verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste erforderlich ist.
11.Ballspiele und Lagerfeuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
12. Den Müll entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Mülltonnen.
13. Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu halten.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Campingplatzes sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Campingplatzes zustande. Dem Campingplatzes steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Bauwagen, Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplätzen
und Flächen zu, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen
ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Campingplatzes.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Bauwagen oder Stellplätze.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Bauwagen und Stellplätze am Anreisetag ab 15:00
Uhr in Anspruch zu nehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Bauwagen und Stellplätze dem Campingplatz spätestens um 11:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Campingplatz
aufgrund der verspäteten Räumung des Bauwagens/Stellplatz für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreis in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Campingplatz kein oder
ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
III. Preise, Zahlung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie
weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Campingplatz zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Campingplatz an Dritte.
2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und
erhöht sich der vom Campingplatz allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis
oder die gesetzlichen Steuern, so kann der Campingplatz den vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro.
4. Der Campingplatz ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht
abweichend schriftlich vereinbart sind.
5. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher
Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit
der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
6 Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber
dem Campingplatz mitzuteilen.
7. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit
Ende der Dienstleistung dem Campingplatz entsprechend bekannt zu geben.
IV. Rücktritt des Campingplatz
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Campingplatz gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Campingplatz zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist der Campingplatz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen,
- Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Campingplatzes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingplatzes zuzurechnen ist oder
- ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
3. Der Campingplatz hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Campingplatzes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
V. Stornierung durch den Kunden
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
Bei einer Stornierung hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises pro Bauwagen/Stellplatz
und gebuchter Nacht zu zahlen.
3. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung
des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
4. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, des Campingplatzes der eines
höheren Schadens vorbehalten.
VI. Haftung des Campingplatz
1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausge
schlossen, es sei denn, dem Campingplatz ist Vorsatz vorzuwerfen oder er muss für eigene
grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder
der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrläs
sigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
VII. Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst,
seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher,
Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle
ausreichend zu versichern.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel,
müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Essen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Campingplatzes. Hat der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Campingplatzes.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.